Gläubigeranträge kommen öfter vor, als man denkt. Sie tauchen in den Statistiken aber selten auf, weil meistens der Schuldner dem Gläubigerantrag mit einem Eigenantrag zuvor kommt. Vor allem öffentliche Einrichtungen wie Finanzämter, Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen neigen dazu, einen Gläubigerantrag zu stellen. In den meisten Fällen trifft es dabei Selbstständige.
Restschuldbefreiung in Gefahr
Liegt ein Gläubigerantrag gegen Sie vor, ist Gefahr im Verzug. Sie sollten jetzt so schnell wie möglich reagieren. Nur so lässt sich Schlimmeres verhindern. Hat ein Gutachten festgestellt, dass Sie zahlungsunfähig sind, gewährt Ihnen das Insolvenzgericht eine Frist von 2 Wochen, sich zu erklären. Da die Restschuldbefreiung einen Antrag des Schuldners voraussetzt, der mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden sein muss, laufen Sie Gefahr, trotz eines Insolvenzverfahrens keine Restschuldbefreiung zu bekommen, wenn Sie nicht innerhalb der Zwei-Wochen -Frist einen eigenen Insolvenzantrages stellen. Denn ein einzelner Antrag, um die Restschuldbefreiung zu erlangen, ist nicht zulässig.
Was sollten Sie tun? Was können wir für Sie tun bei einem Gläubigerantrag?
Als Erstes schreiben wir das Insolvenzgericht an mit dem Ziel, für Sie zu erreichen, dass die Frist, um einen Eigenantrag einzureichen, verlängert wird.
Wenn sich ein Sachverständiger mit Ihrem Fall beschäftigt, nehmen wir Kontakt mit ihm auf und informieren ihn über alle für Ihren Fall relevanten Fakten.
Wenn Sie meinen, dass die Gläubigerforderung zu Unrecht gegen Sie erhoben worden ist, prüfen wir, ob es sich lohnt, sich gegen die gegen Sie geltend gemachten Forderungen zu verteidigen.
Ergibt unsere Überprüfung, dass ein Vorgehen gegen die erhobene Gläubigerforderung Erfolg verspricht, reichen wir anschließend beim zuständigen Insolvenzgericht eine sogenannte Gegenglaubhaftmachung ein.
Wird das Gericht unsere Gegenglaubhaftmachung abweist oder ist es unstrittig, dass Sie Schulden bei diesem Gläubiger haben, schlagen wir ihm einen Vergleich vor, wie die Forderung getilgt werden kann.
Vorbeugender Insolvenzantrag
Reicht die Zeit noch aus, stellen wir für Sie auch gerne vorsorglich eine Antrag auf Insolvenz . Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass Sie nicht riskieren, dass Ihnen die Restschuldbefreiung versagt wird, sollte eine Gegenglaubhaftmachung oder ein Vergleich scheitern. Dazu muss der Insolvenzantrag innerhalb der einer Frist eingereicht werden, die vom Gericht festgesetzt ist. Wir wollen damit vermeiden, dass Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen, ohne dadurch eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Auch wenn wir uns mit dem Gläubiger erst einigen, nachdem die Eigenantragsfrist abgelaufen ist, kann der Insolvenzantrag immer noch zurückgenommen werden.
Neben dem vorsorglich gestellten Insolvenzantrag versuchen wir, uns außergerichtlichen mit Ihren Gläubigern zu einigen. So ein Einigungsversuch ist für den Insolvenzantrag zwingend erforderlich. Dazu ist zwingend erforderlich, das eine Rechtsanwalt als geeignete Stelle mitwirkt, da Sie selbst keinen Antrag stellen können.
Hat unsere Gegenglaubhaftmachung bei Gericht Erfolg, bzw. folgt das Gericht nicht dem Ansicht des Gläubigers, wird es den Gläubiger zwecks Geltendmachung seiner Forderung darauf hinweisen, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Aber auch hier vertreten wir gerne Sie gerne.
Denken Sie daran: Wenn ein Gläubigerantrag gegen Sie vorliegt, müssen Sie schnell handeln. Rufen Sie uns umgehend an, wir helfen sofort!