++++Neue Gesetzeslage++++ Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen daher für alle nur noch maximal drei Jahre!
Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:
Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.
Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.
Das neue Insolvenzrecht tritt in Kraft – und sein verkürztes Restschuldbefreiungsverfahren bietet Schuldnern besondere Chancen. Schuldenfrei in nur noch drei Jahren? Auch alle, die eine Insolvenz vermeiden möchten, können von der neuen Gesetzeslage profitieren – schuldenfrei in drei Jahren.